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Florida-Nachlass 2026: Summary Administration bis $150.000

Florida hat die Regeln für kleine Nachlässe geändert – und das kann gerade für deutsche Erben interessant sein.

Seit dem 1. Juli 2026 liegt die Wertgrenze für eine sogenannte Summary Administration nicht mehr bei 75.000, sondern bei 150.000 Dollar. Und ist der Erblasser schon länger als zwei Jahre verstorben, gibt es grundsätzlich gar keine Wertgrenze.

Dabei wird der Nachlass vereinfacht abgewickelt – grundsätzlich ohne einen Personal Representative.

Aber Vorsicht: Einfacher heißt nicht immer besser.

Ohne Personal Representative und Letters of Administration kann es zum Beispiel bei Banken schwierigkeiten geben – besonders wenn die Erben in Deutschland sitzen und nicht persönlich erscheinen können.

Auch mögliche Gläubigerforderungen verschwinden durch das Verfahren nicht automatisch.

Und bei ausländischen Nachlässen muss zusätzlich die mögliche Bundesterbschaftssteuer Grundschuld – also ein Federal Estate Tax Lien beachtet werden. Diese entsteht automatisch beim Ablegen gegen alles Vermoegen eines/einer Verstorbenen.

Die Freigrenze – ohne Abgabe einer Steuererklaerung unter berufung auf das Doppelbesteuerungsabkommen – liegt nur bei $60,000 und muss somit auch bei einer Summary Administration bereinigt werden wenn der Bruttowert des geerbten Vermoegens ueber diesem Betrag liegt.

Die Summary Administration kann also unter Umstaenden viel Zeit und Geld sparen – aber nur, wenn sie zum konkreten Nachlass passt.

Jetzt sind Sie ein bisschen schlauer.

Sie haben einen Nachlass in Florida und möchten wissen, welches Verfahren für Sie sinnvoll ist? Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit meiner Kanzlei.

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